CAMPINGPLATZORDNUNG
Die Direktion bittet die Campinggäste, die folgenden Regeln einzuhalten um sich und den andern einen angenehmen Urlaub zu gewährleisten:
1 - Kraftwagen- und Motorradfahrer müssen eine Geschwindigkeit von 10 km einhalten und die aufgestellten Verkehrszeichen berücksichtigen.
2 - Die Autos und Motorräder müssen neben den Zelten oder Wohn wagen geparkt werden um den Verkehr nicht zu behindern oder den dafür vorgesehener Parkplatz.
3 - Kinder müssen beaufsichtigt werden: jede Verantwortung diesbezüglich wird von der Direktion abgelehnt. .
4 - Hunde müssen an der Leine gehalten werden. Die Hundebesitzer sind gebeten, die Hunde regelmässig aus dem Campingplatz zu führen, um eventuelle Unreinlichkeiten zu vermelden. Der Strand ist für Hunde verboten.
5 - Es ist zu keiner Zeit erlaubt, Lärm zu machen; Fernsehgeräte, Radios und Plattenspieler sind erlaubt, jedoch nur mit leiser Lautstärke.
6 - Man bittet, von 23 Uhr bis 7 Uhr absolute Ruhe zu halten. Fahrzeuge dürfen von 22 Uhr bis 7 Uhr und in den Ruhestunden weder in den Campingplatz hinein noch darauf herum fahren.
7 - Es ist verboten Gräben zu graben, offenes Feuer zu machen, Nägel in Bäume zu schlagen oder Blumen, Pflanzen sowie dem Camping gehörende Gegenstände zu beschädigen.
8 - Es ist verboten Papier und andere Abfallgegenstände ausserhalb die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
9 - Es ist verboten, Wäsche und Geschirr in den nicht für dies vorgesehenen Anlagen zu säubern.
Die Direktion behält sich vor, jeden aus dem Campingplatz zu weisen, der sich für Belästigungen und Beschädigungen verantwortlich macht.
NÜTZLICHE BEKANNTMACHUNGEN